Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.06.1979 - IV 2722/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,17518
VGH Baden-Württemberg, 19.06.1979 - IV 2722/77 (https://dejure.org/1979,17518)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.1979 - IV 2722/77 (https://dejure.org/1979,17518)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - IV 2722/77 (https://dejure.org/1979,17518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,17518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 02.09.2021 - M 17 K 19.1444

    Trennungsgeld im Vorbereitungsdienst als Studienreferendar

    Denn durch die Entscheidung des Beklagten in der Sache stünde eine Versäumung der Widerspruchsfrist der Zulässigkeit der Klageerhebung jedenfalls nicht entgegen (BVerwG, U.v. 27.2.1963 - V C 105.61 - juris Rn. 28; VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 14).

    Hier hat der Beklagte sein Ermessen im Bewilligungsbescheid vom 3. November 2016 jedoch bereits dahin ausgeübt, dass dem Kläger als Trennungsgeld die Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 8 BayTGV bewilligt wird (vgl. zum Entstehen eines Trennungsgeldanspruchs bei Ermessensvorschrift durch den Bewilligungsbescheid VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 15).

    Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bewilligungsbescheids i.S.v. § 10 Abs. 1 BayTGV, wodurch der Anspruch auf Trennungsgeld dem Grunde nach entsteht (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.1981 - 6 C 112/79 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 15).

    Der durch den Gesetzgeber im Besoldungsrecht an anderer Stelle häufig beachtete Grundsatz der Besitzstandswahrung genießt in der Regel keinen Verfassungsrang (VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 18).

    Ein Rückgriff auf die Fürsorgepflicht bei Anwendung z.B. des Landesumzugskostengesetzes käme nur in Betracht, wenn eine bestimmte gesetzliche Regelung diese Pflicht in ihrem Wesenskern verletzen sollte (vgl. in einem Trennungsgeldfall VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 18).

    Da sich vorliegend lediglich der Trennungsgeldanspruch lediglich der Höhe nach durch die ab 1. Januar 2017 geltende Rechtslage änderte, sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Notwendigkeit des Widerrufs des Bewilligungsbescheids für die Zukunft (BVerwG, U.v. 16.11.1981 - 6 C 112/79 - juris; VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris) nicht anwendbar.

    Der Bestand des Trennungsgeldanspruches des Klägers hing daher von dem Bestand des zugrundeliegenden Verwaltungsaktes ab und konnte erst mit der rechtmäßigen Beseitigung dieses Verwaltungsaktes untergehen (VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 09.05.2022 - 24 ZB 21.2599

    Trennungsgeld im Vorbereitungsdienst als Studienreferendar

    Der durch den Gesetzgeber im Besoldungsrecht an anderer Stelle häufig beachtete Grundsatz der Besitzstandswahrung genießt in der Regel keinen Verfassungsrang (VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht